Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Thüringen fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem halben Jahr in Deutschland leben. Soweit wie von uns generierte Spendenaufkommen und der Wohnraum reichen, möchten wir hier alle von Krieg und Hunger bedrohten Syrerinnen und Syrer gleich welcher Konfessionszugehörigkeit und Region unterstützen, deren Angehörige mit einem plausiblen Integrationskonzept auf uns zukommen – vorausgesetzt natürlich, es finden sich viele weitere Verpflichtungsgeber, die das Risiko einer persönlichen Einstandspflicht auf sich nehmen.
Dabei beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell noch in Syrien aufhalten und nicht bereits in einem Nachbarland Aufnahme z.B. in einem Flüchtlingslager gefunden haben.
Neben der familiären Situation versuchen wir in einem Erstgespräch und durch externe Berater/innen auch die individuelle Gefährdungslage einzuschätzen.