Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Thüringen fallen. Es muss ein besonderer Härtefall vorliegen: Die Angehörigen in Thüringen können wegen Ausbildung, Studium, Krankheit etc. den vollständigen Unterhalt für eingeladene Familienmitglieder nicht allein aufbringen. Die Not und Bedrängnis der zurückgebliebenen Angehörigen müssen für den Antrag bei der Ausländerbehörde nachgewiesen werden. Priorität hat für uns die Förderung des Nachzugs von zurückgebliebenen Einzelpersonen / minderjährigen Kindern. Für die Förderung des Nachzugs einer ganzen Familie (z. B. Bruder, Schwägerin, drei minderjährige Kinder) reichen unsere Spenden leider bei Weitem nicht aus. Dazu können wir Sie nur beraten.

Soweit uns das finanziell möglich ist, möchten wir hier alle bedrohten Syrerinnen und Syrer unterstützen. Wir unterscheiden nicht nach Religion und Herkunftsregion. Wichtig für uns ist, dass die hier lebenden Angehörige mit einem plausiblen Integrationskonzept auf uns zukommen. Wir suchen nach wie vor viele weitere Verpflichtungsgeber*innen, die das Risiko einer persönlichen Einstandspflicht auf sich nehmen.