Vielleicht möchten Sie sich auch noch weiter einbringen? Dann ist eine sogenannte Verpflichtungserklärung eine Möglichkeit. Die Landesaufnahmeprogramme, die sie ermöglichen, sind ja auch recht neu und existieren zur Zeit nur noch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Wer als syrischer Flüchtling dort ein Jahr lang gemeldet ist, darf enge Angehörige nachkommen lassen … aber nur, wenn ein/e Besserverdienende/r dafür bürgt, fünf Jahre lang den Lebensunterhalt und die Miete der auf diesem Weg Hereingeholten zu zahlen. Die Kosten für Krankheit und Pflege, immerhin, übernimmt das jeweilige Bundesland.
Der erste wichtige Schritt ist dann der Blick aufs eigene Einkommen. Denn um eine Bürgschaft für einen Erwachsenen zu unterschreiben, muss man über ein monatliches Einkommen (Gewinn,Rente) von 2.160€ netto verfügen. Wenn man verheiratet ist, müssen es sogar noch 800€ mehr sein. Dieses Nettoeinkommen muss dauerhaft vorliegen. Ein Arbeits verhältnis muss also z.B. unbefristet und ungekündigt sein.
Wenn diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, nehmen Sie bitte Kontakt auf über unser Kontaktformular.