Der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung für afghanische Personen konnte seit dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden. Nun ist die Landesaufnahmeanordnung zur „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen“ verlängert worden. Seit dem 13.05.2024 und bis zum 31.12.2024 können wieder Anträge bei den Ausländerbehörden abgegeben werden.