In letzter Zeit sind Medienberichte in Focus und Welt erschienen, die Ängste der Verpflichtungsgeber vor Rückforderungen von Jobcenter und Ausländerbehörde schüren. Die hier beschriebene Situation in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ist aber eine andere als in Thüringen. Dort wurde den Bürgen von den Landesbehörden offenbar in Aussicht gestellt, dass ihre Verpflichtung mit Asylanerkennung endet. Vor der Verabschiedung des „Integrationsgesetzes“ war es eine „lebenslange“ Verpflichtung, die man als Bürge eingegangen ist. Inzwischen ist diese Zeit auf fünf Jahre begrenzt worden.
Unser Verein geht hier trotzdem kein Risiko ein. Erst wenn die monatlichen Unterhaltskosten durch Patenschaften gedeckt sind, wird eine neue Verpflichtungserklärung unterschrieben. Damit wird das Risiko für den Einzelnen minimiert. MDR hat dazu heute einen Bericht veröffentlicht.