Flucht, Vertreibung, Perspektivlosigkeit in Flüchtlingslagern — die Kriegsfolgen dauern an

Viele nach Deutschland geflüchtete Syrerinnen und Syrer sind seit mehreren Jahren von ihrer Familie getrennt. Für die in Syrien und in angrenzenden Fluchtländern zurückgebliebenen Ehepartner, Kinder oder Eltern gibt es abseits der gefährlichen und illegalen Flucht kaum legale Möglichkeiten, ihren Angehörigen nach Deutschland zu folgen. Über den inzwischen stark beschränkten regulären Familiennachzug können nur die wenigsten Geflüchteten ihre nahen Angehörigen nachholen – und wenn, dann dauert es zum Teil Jahre, bis ein Antrag bewilligt wird.
Wir engagieren uns, damit Familien, die bereits den Verlust von Angehörigen durch Verfolgung und Krieg zu tragen haben und deren Zuhause zerstört oder enteignet ist, nicht auf Dauer getrennt leben müssen. Intakte und sichere Familien sehen wir als die größte und wichtigste Ressource für psychische Gesundheit und Stabilität, welche wiederum unabdingbare Voraussetzungen für eine gelingende Integration der geflüchteten Menschen sind.

Legale Einreise nach Thüringen, wenn viele einen kleinen Beitrag leisten

Hilfe bietet das sogenannte Landesaufnahmeprogramm des Freistaats Thüringen (Antragstellung möglich bis zum 31.12.2024): Nahe Familienangehörige von bereits in Deutschland anerkannten syrischen Flüchtlingen, die in Thüringen seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz haben, können legal und sicher in unser Land einreisen – wenn sich eine in Deutschland lebende Person dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten des nachzuholenden Angehörigen für die Dauer von fünf Jahren zu übernehmen.
Um diese finanzielle Belastung – mindestens 860 Euro pro Monat für einen Erwachsenen, 430-600 Euro pro Kind – auf möglichst viele Schultern zu verteilen und das Risiko von VerpflichtungsgeberInnen abzusichern, haben Engagierte v. a. aus Jena, Weimar und Erfurt 2016 den gemeinnützigen Verein „Thüringer Flüchtlingsspaten Syrien“ gegründet. Unser Vorbild dafür war der gemeinnützige und erfolgreiche Berliner Verein „Flüchtlingspaten Syrien e. V.“, der aber kein Bundesland in der Fläche abdecken muss.
Durch regelmäßige monatliche Spenden vieler Menschen und viel ehrenamtliches Engagement konnten bereits 36 Familienangehörige von Geflüchteten nach Thüringen einreisen, für die wir die Kosten für ihren Lebensunterhalt und für Sprachkurse aufbringen bzw. bezuschussen. 6 Erwachsene und 1 Kind werden über die zentrale Härtefallliste des Vereins gefördert. Die anderen erhielten die Möglichkeit zum Familiennachzug durch Spender*innen und Ehrenamtliche in unseren überwiegend lokalen Unterstützerkreisen. Freunde, Ansprechpartner*innen und Fachkräfte halfen den ihnen persönlichen bekannten Kriegsflüchtlingen bei der Familienzusammenführung: Unterstützerkreise suchen eigeninitiativ VerpflichtungsgeberInnen und ausreichend Spendenpatinnen und -paten. Wir als Verein stehen beratend und organisatorisch zur Seite.
Viele der nachgezogenen Angehörigen haben seit ihrer Ankunft bereits Beeindruckendes vollbracht: unsere Sprache gelernt, einen Studienplatz oder eine Arbeitsstelle gefunden, Freundschaften geschlossen und sich in manchen Fällen sogar selbst ehrenamtlich in unsere Vereinsarbeit eingebracht.

Unsere Arbeit ist besonders für Syrerinnen und Syrer wichtig, deren eigenes Einkommen sowie das ihres Familien- und Freundeskreises nicht ausreichen, um Angehörige aus schwierigsten Lebensverhältnissen nachzuholen. Dazu gehören auch ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, deren häufig stark verzögerte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zum Auslaufen der Fristen zum Nachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern geführt hat. In der Praxis sollen selbst die minderjährigen Geschwister nicht mehr einreisen dürfen und allein zurückbleiben. Weiterhin warten Menschen im zerstörten Syrien und den angrenzenden Fluchtländern sehnlichst darauf, ihren Angehörigen nach Thüringen folgen und ein neues Leben beginnen zu können.

Begleitung, Beratung, Integrationsarbeit und die Unterstützung der Unterstützer

Mit der stetig steigenden Zahl der Anfragenden, Ankommenden und UnterstützerInnen in ganz Thüringen und darüber hinaus standen wir vor weiteren Herausforderungen. Für die Professionalisierung der Koordination, der Beratung, der Begleitung, der Vernetzung und die Gewährleistung einer kontinuierlicheren Ansprechbarkeit reichten wir einen Förderantrag beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) ein. Zwischen April 2018 und Mai 2021 erhielten wir von dort eine Projektzuwendung, durch die eine Geschäftsführerin in Teilzeit tätig war. Inzwischen müssen wir den langfristigen hohen Beratungs- und Koordinationsbedarf vollständig aus Spenden finanzieren.
Wir freuen uns über alle EinsteigerInnen und laden zum Mitmachen ein. Jeder Beitrag zählt: als aktives oder passives Mitglied, als ehrenamtliche Begleitung, als Fach- und VernetzungspartnerIn, als Kompetenz- und RessourcenfinderIn, als Ideen- und AnstoßgeberIn, als DiskussionspartnerIn….
Und last, but not least: als SpenderIn dafür, dass die Flüchtlingspaten kompetent und langfristig weiterarbeiten können!

Flessabank Schweinfurt, IBAN: DE15793301110002340542, BIC: FLESDEMMXXX, Verwendungszweck: Beratung

Alle wichtigen Informationen zur Aufnahme syrischer Flüchtender durch die Thüringer Aufnahmeanordnung haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

Am 21. Juli 2021 hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz neue ergänzende Hinweise zur Aufnahmeanordnung in der Fassung der Achten Änderungsanordnung vom 7. Dezember 2020 veröffentlicht. Diese wurden erneut am 21.12.2022 ergänzt: Änderungshinweise zur LAAO Thueringen Aufnahme syrischer Verwandter bis 31_12_2024

Am 30. November 2021 hat das TMMJV schriftlich erläutert erläutert, dass zwei VerpflichtungsgeberInnen für eine Person zulässig sind, wenn das Einkommen eines einzelnen Verpflichtungsgebers nicht ausreicht.

Weitere Informationen finden Sie gebündelt unter dem Link der Thüringer Landesbeauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge.