Der Familiennachzug von Flüchtlingen aus Syrien ist durch eine Sonderregelung für das Land Thüringen auch weiter möglich. Mit dem Asylpaket II wurde der Familiennachzug für Flüchtlinge bundesweit für zwei Jahre ausgesetzt. Die neue Landesverordnung des Freistaates Thüringen steht im Gegensatz zu dieser Regelung und wurde durch eine Sonderregelung des Bundesinnenministeriums möglich. Voraussetzung ist eine Bürgschaft, mit der der Unterhalt der nachziehenden Person gesichert wird.

Quelle: MDR-aktuell vom 09.05.2016